Autolampen
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Autolampen werden in mehreren standardisierten Serien hergestellt. Lampen, die für Scheinwerfer, Blinker und Bremsleuchten verwendet werden, müssen möglicherweise den internationalen und nationalen Bestimmungen über die verwendeten Lampentypen entsprechen.
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Andere Automobilbeleuchtungsanwendungen, wie z. B. Zusatzlampen oder Innenbeleuchtung, können nicht reguliert werden, aber gängige Typen werden von vielen Automobilherstellern verwendet.
Die UN-Regelung 37 erfasst Glühlampen für Kraftfahrzeuge. Diese werden in drei Gruppen eingeteilt: solche ohne allgemeine Einschränkung, die in jeder Anwendung verwendet werden können, diejenigen, die nur für Signalleuchten (nicht für Straßenbeleuchtungsleuchten) zulässig sind, und solche, die nicht mehr als Lichtquellen für neue Typgenehmigungen zulässig sind, jedoch noch für die Produktion zugelassen sind als Ersatzteile.
Gasentladungslampen
Die UN-Regelung 99 erfasst Gasentladungslichtquellen zur Verwendung in Fahrzeugscheinwerfern. Alle nach Regel 99 akzeptablen Lichtquellen sind auch nach US-amerikanischen Vorschriften zulässig.
Deutschland
Es gibt eine nationale nationale Regelung für Fahrzeuglampen, die jetzt durch internationale ECE-Vorschriften abgelöst wird. Es werden immer noch Lampen nach der alten deutschen Regelung hergestellt. Die deutsche Vorschrift ist in § 22a Abs. 1 Nr. 18 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) enthalten. Gemäß der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) müssen diese Glühlampen ein Genehmigungszeichen tragen, das aus einer Sinuswelle und dem Buchstaben „K“ besteht. Die technischen Anforderungen selbst werden durch Normen festgelegt, die von DIN erstellt werden.